In einem interessanten Beitrag auf Web 2.0 & Recht geht der Autor der Frage nach, ob die Nutzung von Analyse-Tools wie Google Analytics rechtswidrig ist. Im Kern geht es hierbei darum, ob IP-Adressen, die ja von diesen Tools bekanntermaßen mitgespeichert werden, als personenbezogene Daten angesehen werden können oder nicht. Praxishinweise für Webmaster sind laut Autor:
• Prüfen, ob bzw inwieweit eine IP-Speicherung tatsächlich notwendig erscheint
• Wenn IP-Adressen gespeichert werden, Genehmigung des Nutzers – soweit ablauftechnisch möglich – über entsprechende Nutzungsbedingungen einholen
• IP-Adressen löschen, wenn diese nicht mehr benötigt werden
• Rechtsprechung weiter verfolgen
