Auf dem Shopbetreiberblog ist zu lesen, dass ab dem 1. April 2008 die neue Muster-Widerrufsbelehrung in Kraft tritt. Dass Shopbetreibern nun scheinbar die vier A4-Seiten lange Ursprungsversion erspart bleiben soll, ist dabei wohl noch die beste Nachricht. Da ich mich nicht in der Lage sehe, mich in die Denke der betroffenen Juristen hineinzupfriemeln und ich mir die absurdesten Themen auch gerne einmal für mein privates Blog aufbewahre, ist dieser Beitrag auch schon beendet, bevor er überhaupt richtig angefangen hat.
